Wer finanziert die ambulante und stationäre Langzeitpflege?

Im Jahr 2011 wurde vom Bund und Kanton die Finanzierung der Pflege neu geregelt.  Mit der Neuregelung soll aufgezeigt werden, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, wer welche Aufgaben erfüllt und wer für welche Anteile der Finanzierung zuständig ist.

 

In der Broschüre der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich "Pflegefinanzierung - Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden" finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Weiterführende Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich.

 

In der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon ist die Auskunftsstelle für Fragen rund um das Thema Pflegefinanzierung der Abteilung Gesellschaft angegliedert. Direkte Ansprechperson ist die Fachverantwortliche Alter und Gesundheit, Judith Hartmann, Tel. 052 354 24 21.

 

Im Februar 2019 wurden die wichtigsten Zusammenhänge der Pflegemöglichkeiten und deren Finanzierung in einem Referat aufgezeigt. Die Präsentation finden Sie hier.